Berufliche Weiterbildung ist notwendig, um den eigenen Arbeitsplatz zu sichern und sich verändernden beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.
Durch das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) haben alle Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung.
Bildungsfreistellung (oft auch "Bildungsurlaub" genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung.
Die Kosten der beruflichen Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer.
Wir haben ein Bildungsangebot aus den wichtigsten kaufmännischen Bereichen zusammengestellt:
- EDV-Grundlagen 5 Tage (38 Stunden)
- Finanzbuchführung Theorie 5 Tage (38 Stunden)
- Finanzbuchführung Praxis 5 Tage (38 Stunden)
- Lohn- und Gehaltsabrechnung Theorie 5 Tage (38 Stunden)
- Lohn- und Gehaltsabrechnung Praxis 5 Tage (38 Stunden)
Termine individuell auf Anfrage

